Am 23.12.2002 wurden die ersten beiden Teile der Hartz-Gesetze beschlossen. Mit Hartz I und II wurde die Leiharbeit dereguliert, die Ausbreitung geringfügiger Beschäftigung gefördert, und die Zumutbarkeitsregeln für Arbeitslose wurden verschärft.
Die einzelnen Gesetzespakete traten schrittweise ab 2003 in Kraft. Ein Rückblick anlässlich des „Jubiläums“ zeigt: Die Hartz-Gesetze haben den schleichenden Umbau des Arbeitsmarkts maßgeblich befördert. Immer mehr atypische und prekäre Beschäftigung und der Ausbau des Niedriglohnsektors sind die Folge.