Am 4. Februar 1920 verabschiedete der Reichstag das Betriebsrätegesetz. Seitdem haben Beschäftigte das Recht, Betriebsräte zu wählen. Ein Meilenstein. Das heutige Betriebsverfassungsgesetz baut darauf auf. Die Gewerkschaften wollen es weiterentwickeln: mehr Mitbestimmung für Betriebsräte. mehr…