Am 08. Juni 2019 um 9 Uhr,

findet unsere Betriebsversammlung am neuen Veranstaltungsort: Henkel-Saal – Ratinger Straße 25 – 40213 Düsseldorf statt.

Für diejenigen, die mit dem Auto kommen, bitte nutzt Fahrgemeinschaften und parkt im Parkhaus Am Grabbeplatz. Hier  bezahlt Ihr für das Parkhaus von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr keine Parkgebühren.

Das Ticket muss aber im Anschluss an die Versammlung im Foyer getauscht werden.

Dank zahlreicher Anmeldungen findet auch im Anschluss an unsere Versammlung gegen 12 Uhr unser geplantes Sommerfest auf der Platzanlage des SG Unterrath – Franz-Rennefeld-Weg 13 – 40472 Düsseldorf statt.

Vergleich und Zeugnis

Prozesse vor dem Arbeitsgericht wegen einer Kündigung enden vielfach mit einem Vergleich. Die Parteien können dabei auch Absprachen zum Zeugnis treffen. Hier erfahren Sie, wie Arbeitnehmer vermeiden, später böse Überraschungen zu erleben.

Ein Beschäftigter hatte in einem Vergleich bei einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt, dass er ein Arbeitszeugnis entsprechend der Note „Gut“ erhält. Der Beschäftigte war nach diesem Vergleich berechtigt, einen schriftlichen Entwurf beim Arbeitgeber einzureichen, von dem dieser nur aus wichtigem Grund abweichen dürfe.

Als der Arbeitgeber den folgenden Zeugnisentwurf zunächst ignorierte, um später ein unzufriedenstellendes Zeugnis auszustellen, klagte der Arbeitnehmer. Ergebnis: Der Arbeitgeber wurde zu einem Zwangsgeld verdonnert – ersatzweise Zwangshaft.

In diesem Fall war es für den Kläger hilfreich, dass der Zeugnisvorschlag im vorausgegangenen Vergleich verankert war.

Hessisches LAG vom 28. Januar 2019 – 8 Ta 396/18

Rente mit 67 trifft die Schwächsten am härtesten

Eine abschlagsfreie Rente mit 67 Jahren erwartet vor allem Menschen mit einem hohen Bildungsniveau, die in stabilen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, berichtet die „Frankfurter Rundschau“. Für Menschen, die ohnehin auf dem Arbeitsmarkt schlecht dastehen, wird es schwierig sein, sich an die neuen Altersgrenzen anzupassen.

Wegeunfall im Urlaub

Während ihres Urlaubs nahm eine Kassiererin an einem dienstlichen Gespräch teil und erlitt auf dem Heimweg einen Unfall. Weil der Weg im unmittelbaren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stand, wertete das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz den Wegeunfall wie einen gesetzlich versicherten Arbeitsunfall und gab ihrer Klage statt.