Das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuchs fällt in die Verantwortung des Arbeitnehmers.
Deshalb kann der Arbeitgeber bei späteren Nachforderungen des Finanzamts die Erstattung von dem Beschäftigten verlangen. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, Beschäftigte auf etwaige Defizite bei der Fahrtenbuchmethode hinzuweisen