Mitglieder der betrieblichen Tarifkommission Vallourec Deutschland GmbH

Am 23. November wurden in beiden VAD Standorten in Mülheim und Rath, die Mitglieder für die Tarifkommission gewählt. Die Mitglieder sind alphabetisch in ihren Standorten aufgeführt.

Gewählte Mitglieder der Tarifkommission Vallourec Deutschland GmbH Standort Rath:

Behrendt, Jürgen     Böhnke, Thorsten     Bruch, Nadine

Dziaszyk, Shenja     Endres, Martina        Freitag, Wolfgang

Gegic, Vilson            Jansen, Willi             Kessler, Sabine

Kurtz, Michael           Ladberg, Frank         Ladberg, Lucia

Martin, Silvia             Mazurek, Thomas     Merwar, Dirk

Mirra, Toni                 Paczia, Benjamin      Schermann, Nicole

Spalding, Tanja         Stein, Matthias          Sunay, Suat

Szlieszus, Alex          Tioulenev, Denis       Tsige, Mussie

Yilmaz, Mehmet

Gewählte Mitglieder der Tarifkommission Vallourec Deutschland GmbH Standort Mülheim:

Aydin, Sehmus          Baumert, Peter         Bouarous, Ousama

Bruns, Guido             Danzer, Andreas       Eller, Markus

Feike, Karl-Heinz       Friebe, Detlef            Götte, Dieter

Hoyer, Dirk                 Kaya, Yunus Emre    Kücükarslan, Erol

Küpper, Mireille          Losemann, Dirk         Mikoschek, Ralf

Peters, Andreas         Sarikaya, Ilhan           Sarikaya, Ali

Scheer, Klaus             Wardel, Sören            Wardel, Steffen-Lutz

Wiegand, Dirk

Die Tarifkommission wird euch über den aktuellen Stand der Verhandlungen informieren, durch die jeweiligen Standort-Vertrauensleute.

 

 

Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familienurlaub und Auszeit für Familien erleichtern

Vergünstigter Familienurlaub in gemeinnützigen Erholungseinrichtungen für Familien mit kleineren Einkommen!

Ziel:

Um durch die Pandemie verursachte familiäre Belastungen abzufedern, wird Familien eine Auszeit ermöglicht. Familien können so Kraft tanken, Eltern in ihrer Elternkompetenz gestärkt werden und die ganze Familie erholt in den Alltag zurückkehren.

Maßnahme:

Die Familienferienzeit richtet sich an Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung, damit sie sich von der pandemiebedingten Belastungen erholen und gemeinsam aktiv sein können. Gemeinnützige Familienferienstätten und weitere für die Familienerholung geeignete gemeinnützige Unterkünfte erhalten einen Zuschuss. Dieser wird über reduzierte Aufenthaltskosten (Übernachtung und Verpflegung) direkt an die Familien weitergeben. Die Familien zahlen für ihren Aufenthalt sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr für jeweils eine Woche Urlaub nur etwa 10% der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Den vergünstigten Familienurlaub können die Familien direkt bei den teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen buchen.

Familienerholungseinrichtungen sind beispielweise gemeinnützige Familienferienstätten in ganz Deutschland. Diese haben die Bedürfnisse von Familien im Blick und bieten neben Erholung (freizeit -)pädagogische Angebote und Raum für Begegnung und Austausch der Eltern untereinander. Daneben beteiligen sich an der “Corona-Auszeit” auch zahlreiche Jugendherbergen sowie weitere gemeinnützige Unterkünfte.

Zeitplan:

Buchungsstart 23.09.2021 / Oktober 2021 bis Dezember 2021 vergünstigter Familienurlaub für berechtigte Familien

Es wurden 50 Mio.Euro vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereit gestellt.

https://www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner/

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/corona-auszeit-unterkunft-finden

Corona Testzentren in der Türkei

Nach den Informationsschreiben von Unternehmer NRW ist zu erwarten, dass viele Kolleginnen und Kollegen, die jetzt in die Türkei reisen danach von den Betrieben in Quarantäne geschickt werden und keine Entgeltfortzahlung oder sonstige Entgeltersatzleistung erhalten werden.

Nach der Coronaeinreiseverordnung NRW besteht jedoch dann keine Quarantänepflicht, wenn dem Gesundheitsamt ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt wird, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Coronainfektion vorliegen. Dieses ärztliche Zeugnis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Die aufgeführten Testzentren erstellen solche Atteste.

Das ist der Link dazu: