Nur wenige profitieren

In Deutschland ist der Reallohn in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das berichtet die “Frankfurter Rundschau”. In zahlreichen europäischen Ländern halten die Arbeitseinkommen jedoch nur mühsam mit der besseren Konjunktur und der anziehenden Inflation mit. Das zeigt eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Von dem Reichtum der Dax-Konzerne konnten die meisten Deutschen indes nicht profitieren, schreibt das Blatt an anderer Stelle. Von deren guten Gewinnen profitieren nur wenige.

Verbot von E-Zigaretten am Arbeitsplatz?

Rauchverbote am Arbeitsplatz sind zulässig, um Beschäftigte vor den Gesundheitsgefahren von Tabakrauch zu schützen. Aber wie sieht das für den Gebrauch der E-Zigarette aus? Können Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass sie auch davor zu schützen sind?

Aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts folgt, dass E-Zigaretten nicht den gleichen gesetzlichen Beschränkungen wie das Rauchen von Tabak unterliegen. Eine so eindeutige Entscheidung ist allerdings bislang nur für das Land Nordrhein-Westfalen ergangen.

Arbeitsstättenverordnung schützt vor Tabakrauch
In der Arbeitsstättenverordnung werden Beschäftigte ausdrücklich nur vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt. Da E-Zigaretten aber durch das Verdampfen von Liquids konsumiert werden, unterfallen sie ihrem Wortlaut nach nicht der Arbeitsstättenverordnung.

Will der Arbeitgeber allerdings den Gebrauch von E-Zigaretten im Betrieb einschränken, kann er sich nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zwar weder auf ein das Rauchverbot zulassende gesetzliche Regelungen noch auf Gesundheitsschädlichkeit stützen. Dennoch kann der Arbeitgeber den Gebrauch von E-Zigaretten im Betrieb beschränken. Dazu steht ihm nämlich sein Weisungsrecht zur Verfügung.

Das erlaubt es ihm, auch generelle Weisungen zur betrieblichen Ordnung und zum Verhalten im Betrieb zu erlassen, solange er die unterschiedlichen Interessen seiner Beschäftigten angemessen berücksichtigt und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet. Ob dies der Fall ist, kann durch die Arbeitsgerichte überprüft werden.

OVG Münster vom 4. November 2014 – 4 A 775/14

Immer mehr Ausgliederung durch Leiharbeit und Fremdvergabe

Der Trend zu Leiharbeit und Fremdvergabe an Industrienahe Dienstleister hält trotz Hochkonjunktur unvermindert an. Das zeigt eine aktuelle Betriebsrätebefragung der IG Metall. Auch Stammarbeitsplätze werden dadurch ersetzt. Die IG Metall geht den Missbrauch von Ausgliederungen mit einer betriebspolitischen Kampagne an.

In der Stahlindustrie gibt es einen Tarifvertag der die Fremdvergabe an Dienstleister Regelt.

Leider muss der Betriebsrat von Vallourec – Rath oft den Arbeitgeber daran erinnern, dass er die Verträge den Arbeitnehmervertretern und auch den Einsatz des Personals z.B. am Wochenende melden muss.

Impfung gegen die saisonale Grippe

Das Team des Betriebsärztlichen Dienstes bietet auch in diesem Jahr wieder eine GRIPPESCHUTZIMPFAKTION für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Vallourec in Düsseldorf an.

Es handelt sich um den Tetravalenten Grippeimpfstoff.

Die Impfung wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW empfohlen.

Die Grippe (Influenza) ist eine der häufigsten Viruserkrankungen der Atemwege und ansteckend. Schon kleinste Tröpfchen, welche z.B. durch Niesen, Sprechen oder Husten entstehen, reichen für eine Ansteckung aus. Die Impfung kann Sie davor schützen!

 

Wo? Betriebsarztzentrum, Rather Kreuzweg 116, 40472 Düsseldorf

Wann? Oktober – Dezember 2018.  Persönliche Terminvereinbarung unter Tel: -3816.  Bitte Impfausweis mitbringen!

Ihre persönliche Terminvereinbarung unter Tel.: Rath -3816

 

Schwerbehindertenvertretungen 2018 wird gewählt

Vom 1. Oktober bis Ende November 2018 werden Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Bei uns in Düsseldorf-Rath ist der Wahltag der 23.10. In allen  Betrieben und Verwaltungen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten oder ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten haben diese das Recht auf eine spezielle Interessenvertretung – die Schwerbehindertenvertretung.

Neben dem Betriebs- oder Personalrat sorgt die Schwerbehindertenvertretung dafür, dass die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten bei allen betrieblichen Entscheidungen gehört und ihre Rechte gewahrt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitszeiten und Überstunden. Auch bei Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen von schwerbehinderten Menschen muss die Schwerbehindertenvertretung angehört werden.

Tarifrunde 2019

Die IG Metall läutet heute für die 75 000 Beschäftigten der Eisen- und Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen die Tarifrunde 2019 ein. Die Große Tarifkommission trifft sich in Sprockhövel zu einem ersten Treffen und wird die wirtschaftlichen Rahmenbedingen prüfen.

Neurentner können ihren Lebensstandard nicht halten

Viele Neurentner können ihren Lebensstandard nicht halten. Das zeigt nach Angaben der “Frankfurter Rundschau” eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Demnach festgestellt dürfte sich für 58 Prozent der Berufstätigen aus den Jahrgängen 1948 bis 1957 der Lebensabend als Überlebensabend entpuppen. Riester-Renten und andere private Vorsorgeformen reichten nicht, die Versorgungslücke zu schließen.

 

Luft nach oben

Gerade in Betrieben, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, sind sie im Betriebsrat unterrepräsentiert. Eine annähernd ausgeglichenen Repräsentanz gelingt nur, wenn sie in der Minderheit sind, und der gesetzliche Minderheitenschutz greift.

Quelle: WSI Betriebsrätebefragung