Aktuelle Situation in Rath und bei der VAD

Aufruf zur Infoveranstaltung des Betriebsrates,

jetzt wird´s ernst. Am Freitag, den 20.07.2018 wurden in der außerordentlichen Wirtschaftsausschusssitzung einschneidende Veränderungen für die Belegschaften in Deutschland bei der VAD bekannt gegeben. Es geht um alle Arbeitsplätze an allen Standorten.

Kommt alle am Donnerstag, den 26. Juli 2018

um 13:00 Uhr zum Betriebsratsgebäude !!!

Jede Kollegin und jeder Kollege hat das Recht sich beim Betriebsrat zu informieren. Das gilt auch für Azubis, Beschäftigte in Leiharbeit und befristete  Arbeitnehmer.

Nehmt alle Euer Recht wahr und beteiligt Euch an der Informationsveranstaltung.

Jetzt gilt es gemeinsam Stärke zu zeigen und dies auch durch Eure Teilnahme zu demonstrieren.

BR

 

Sommerpause

Liebe Leserinnen und liebe Leser, die Redaktion von IGM-VAD.de macht ab heute Sommerpause. Neue Informationen werden dann nur sehr eingeschränkt auf unserer Seite veröffentlicht werden können. Ab dem 13.08.2018 sind wir dann wie gewohnt für Euch da. Wir wünschen Euch allen einen schönen Sommer und einen angenehmen Urlaub.

Karikatur: Harm Bengen

Anpassung Korrekturschutzbrillen und Gehörschutz

Aktualisierung „Änderung der Uhrzeiten“!

Aufgrund der erhöhten Nachfrage bei den Terminen für Gehörschutz- und Korrekturschutzbrillen, haben wir mit der Firma Infield vereinbart, dass wir testweise,  ab 02. Oktober 2018 bis Ende diesen Jahres, die Uhrzeiten für die geplanten Termine anpassen.

Des Weiteren wird die Firma Infield nunmehr im Betriebsratsgebäude in der 1. Etage,

Raum 2.5 (Willy Brandt Saal) die Termine durchführen. Wir bitten, die Änderungen zu berücksichtigen:

Alter Terminrhythmus: Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 13:00 – 15:00 Uhr

  1. Juli 2018                                              07. August 2018
  2. August 2018                                        04. September 2018

Der Termin am 18. September entfällt!

NEU: Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 12:00 – 15:00 Uhr

  1. Oktober 2018                                      16. Oktober 2018
  2. November 2018                                   20. November 2018
  3. Dezember 2018                                   18. Dezember 2018

WICHTIG: Brillenpass oder Rezept vom Arzt sowie den Abruf für den angepassten Gehörschutz und/oder die Korrekturschutzbrille nicht vergessen! Formulare für den Abruf stehen im Intranet unter Abteilung Arbeitssicherheit, zum Download verfügbar und liegen auch im Betriebsrat

Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bei Erkrankung eines Kindes des Arbeitnehmers

Bedarf ein im Haushalt des Arbeitnehmers lebendes Kind unter acht Jahren wegen einer Erkrankung nach ärztlichem Zeugnis der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Arbeitnehmers, weil eine andere im Haushalt des Arbeitnehmers lebende Person hierfür nicht zur Verfügung steht, kann der Arbeitnehmer, der diese Pflege und Betreuung übernimmt, nach BGB § 616 Abs. 1 S. 1 vom Arbeitgeber Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes beanspruchen, sofern seine Verhinderung nur eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit andauert. Ein Zeitraum bis zu fünf Arbeitstagen, wie er in Fällen dieser Art im allgemeinen nur in Betracht kommt, ist in aller Regel als verhältnismäßig nicht erheblich im Sinne von BGB § 616 Abs. 1 S. 1 anzusehen.

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Nur noch 20 Prozent aller Betriebe bilden aus

290 000 Jugendliche sind in Programmen, weil sie keinen Ausbildungsplatz bekommen haben. Daran erinnert Hans-Jürgen Urban in der “Süddeutsche Zeitung”. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied der IG Metall ist verärgert, weil nur noch 20 Prozent aller Betriebe ausbilden. Urban: “Die anderen 80 Prozent brauchen Druck. Wir wären weiter, wenn wenigstens die Hälfte der Firmen ausbilden würde.”

Ganz unten sind die Sorgen am größten

Abstiegsängste sind in Deutschland bis weit hinein in die Mitte der Gesellschaft verbreitet. Viele fühlen sich hilflos ausgeliefert – vor allem am Arbeitsplatz, zeigt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung 2018

Bildungsurlaub NOCH FREIE PLÄTZE!

 

Das Internet ist viel mehr als ein Informationslieferant. Das Seminar will dem Internet als Medium des Austausches auf die Spur kommen. Dazu wird die Geschichte des Netzes beleuchtet und wir analysieren aktuelle Nutzungsgewohnheiten. Die Teilnahme an so genannten Sozialen Medien kann praktisch erprobt und unter politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Aspekten diskutiert werden. Leitfrage des Seminars ist, wie die veränderte Mediennutzung in Gesellschaft und Politik hineinwirkt: Welche kulturellen Veränderungen ergeben sich daraus und wie verändert sich (politische) Kommunikation?

TERMIN: 09.09. – 14.09.2018

Tagungszentrum Hattingen

ORT: DGB Tagungszentrum Hattingen

 

 

 

 

Für mehr soziale Rechte in Europa

Am 17. November wird in Göteborg die „Europäische Säule sozialer Rechte“ (ESSR) proklamiert. Mit einer Resolution fordert der DGB Bundesvorstand die Bundesregierung auf, die ESSR zu unterzeichnen, und sich für mehr soziale Rechte in der EU einzusetzen. “Ein europäischer Arbeitsmarkt braucht europäische Spielregeln”, erklärte DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann.

Rock gegen Rechts

Am Samstag, den 4. August 2018 startet ab 15 Uhr das „Rock gegen Rechts“ Festival in Düsseldorf. Das „umsonst und draußen“ Festival gegen Rechts auf der Ballonwiese im Volksgarten geht dieses Jahr bereits in die sechste Runde.

Und das Besondere diesmal? Die IG Metall Düsseldorf-Neuss ist mit dabei!

Zusammen mit der IG Metall Roadshow und ausgestattet mit der Kampagne „Respekt! – Kein Platz für Rassismus“, Popcorn-Maschine und Fotobox, wollen auch wir ein Zeichen gegen Rassismus und Ausgrenzung setzen.

 

EU-Kommission: Sozialdumping leicht gemacht

Die Beschäftigten reden mit – was in Deutschland in mitbestimmten Aufsichtsräten Realität ist, gibt es nicht in allen EU-Ländern. Neue Entwicklungen drohen nun, es den Arbeitgebern noch leichter zu machen, sich vor dieser Mitbestimmung zu drücken und sich so aus der Verantwortung zu stehlen.

DGB/Simone M. Neumann

Darum geht es: Unternehmensrechtspaket der EU-Kommission

Die Freude währte nicht lange. Erst im Juli 2017 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass die deutsche Unternehmensmitbestimmung vereinbar ist mit europäischem Recht. Geklagt hatte ein TUI-Aktionär. Bereits drei Monate später deutete sich nichts Gutes an: Im sogenannten Polbud-Urteil stärkte der EuGH die Niederlassungsfreiheit der Unternehmen in Europa – unabhängig davon, ob sie am angemeldeten Ort tatsächlich wirtschaftlich tätig sind. Briefkastenfirmen sind so Tür und Tor geöffnet. Unternehmen werden es nun noch leichter haben, sich von einem mitbestimmten Aufsichtsrat zu verabschieden. Es bedürfte also dringend politischer Regelungen, um diese rechtlichen Grauzonen zu beseitigen. Dies hat die EU-Kommission in ihrem Unternehmensrechtspaket (Company Law Package) versucht – der Entwurf weist jedoch erhebliche Defizite auf und muss dringend nachgebessert werden.