Ende 2017 lag die Zahl der IG Metall-Mitglieder bei 2.262.661 Millionen. Die Zahl der betrieblichen Mitglieder ist auf 1.570.537 gestiegen und damit so hoch, wie seit mehr als zehn Jahren nicht mehr.
Quelle: IG Metall
Nichts ermüdet so sehr wie das ewige Mitschleppen einer unerledigter Arbeit.
William James
Endlich Ferien, endlich Urlaub. Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben sind hier klar im Vorteil. Denn mit Tarif gibt’s nicht nur mehr Urlaubstage, sondern auch ein Extra für die Reisekasse. Allerdings müssen weit mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer auf Urlaubsgeld verzichten.
Längst nicht jeder kommt hierzulande in den Genuss von Urlaubsgeld. Nur etwas mehr als 42 Prozent der Beschäftigten kommt in den Genuss – wie das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung ermittelt hat.
Ob und wieviel Urlaubsgeld es gibt, hängt unter anderem von der Branche, der Betriebsgröße und der Berufserfahrung ab. Je größer der Betrieb, umso eher landet etwas in der Reisekasse. Und je länger ein Berufsleben dauert, umso größer die Chance darauf.
Bei Vallourec in Düsseldorf Rath werden 110 % „Urlaubsgeld“ gezahlt.
Reisen in ein Urlaubsgebiet in dem Zecken FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) übertragen können?
Das Team des Betriebsärztlichen Dienstes bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Vallourec Werk Rath eine Impfberatung/ Impfung dazu an.
Aufgrund des Erkrankungsrisikos in FSME-Risikogebieten empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung als präventive Maßnahme für alle Personen, die mit Zecken in Kontakt kommen können.
Zum Termin mitzubringen ist der Impfausweis und die Krankenversichertenkarte mit!
Wo? Betriebsarztzentrum Rather Kreuzweg 116
Wann? Juni + Juli 2018
Termin unter der Durchwahl -3816
Jeder kann denken, aber vielen bleibt es erspart.
Aus Frankreich
Ist Smartphone-Ortung erlaubt?
Mitarbeiter im Außendienst können über ihre Dienst-Smartphones vom Arbeitgeber geortet werden. Doch rechtlich sind der Ortung Grenzen gesetzt, schließlich geht es dabei um Persönlichkeitsrechte. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann die Ortung zulässig sein – etwa wenn sie der Sicherheit des Arbeitnehmers dient. Sie muss den Beschäftigten kenntlich gemacht werden. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht. Und nach Dienstschluss dürfen Beschäftigte ihr Diensthandy auch einfach mal ausschalten.
Morgen geht es wieder ums Runde und ums Eckige. 32 Mannschaften kämpfen in insgesamt 64 Partien um den Weltmeistertitel. Viele von uns möchten die WM auch am Arbeitsplatz sehen. Während der Vorrundenphase ist die früheste Anstoßzeit um 14 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit, das letzte Spiel des Tages startet um 20 Uhr. In der Finalrunde finden bis zum Halbfinale pro Tag immer zwei Spiele statt, die jeweils um 16 und 20 Uhr starten. Die Halbfinalpartien beginnen um 20 Uhr und das WM-Finale am 15. Juli um 17 Uhr. Fußball gucken wird daher für viele Beschäftigte kein Problem, es sei denn, sie arbeiten Schicht. Sie haben keinen Anspruch auf eine andere Schicht, wenn sie ein Spiel sehen wollen.
Bisher hatte unser Arbeitgeber keine Einwände wenn Radio am Arbeitsplatz gehört wurde.
Das gilt grundsätzlich auch für das Sehen und Hören via Internet. Hierbei dringend auf die Interne Regelung (Aushang) zur privaten Internetnutzung achten. Das Smartphone darf nur in den Pausen und an einem sichern Platz benutzt werde.
Zukunft der Öffentlichkeitsarbeit:
Die SPD-Fraktion hat auf ihrem Blog eine Reihe gestartet, die mit ‘Bremst die Datenschutz-Grundverordnung den digitalen Wandel aus?’ überschrieben ist. Im ersten Beitrag gibt es Hinweise, was beim Thema Fotografieren zu beachten ist:
“Wir beginnen mit der Problematik nicht-journalistischer Fotografien und Bewegtbilder, zu der uns zahlreiche Anfragen erreicht haben. Es steht die Befürchtung im Raum, dass Bildmaterial in der Öffentlichkeitsarbeit nur noch mit der Einwilligung der abgebildeten Personen erlaubt sei, weil die Politik in Deutschland es versäumt habe, die Öffnungsklausel in Art. 85 Abs. 2 DSGVo zu nutzen. Es wird darüber hinaus befürchtet, das über viele Jahre in Deutschland bewährte Kunsturhebergesetz (KUG) solle eingeschränkt oder gar aufgehoben werden.[…] Ob ein Foto mit Datenschutzrelevanz verbreitet werden darf, bestimmt nach unserer Einschätzung auch weiterhin das Kunsturhebergesetz (KUG). Insofern wird auch für die Verbreitung in den meisten Fällen eine Einwilligung nicht erforderlich sein.”
Quelle: DGB
In diesem Jahr hatten sich 11 Mannschaften für das Kleinfeldfußballturnier angemeldet. Gespielt wurde in zwei Gruppen mit jeweils 6 bzw. 5 Teams. Die Spielzeit betrug 1×12 Minuten. Der Geschäftsführer der IG Metall Verwaltungsstelle Düsseldorf Neuss, Karsten Kaus und unser Arbeitsdirektor Prof. Dr. Herbert Schaaff führten den Anstoß aus.
Zu den Favoriten in diesem Jahr zählten sicher die Teams „Die Glorreichen Sieben“ aus der Zentralen Instandhaltung, die auch schon ein paarmal den Pokal gewonnen hatten. Als weiterer Favorit wurden auch immer wieder die „Tonnenjäger“ der Adjustage der Stopfenstraße und das neue Team „die wilden Kerle“ aus der Pilgerstraße genannt. Die Geheimfavoriten, das Team „WG II Royal“ kamen auch aus der Pilgerstraße.
Schnell setzten sich die sogenannten Favoriten in ihren Gruppen an die Spitze der Tabellen und beobachteten im weiteren Verlauf der Vorrunde, was die Konkurrenz so macht.
In Gruppe B spielten nur Fünf Mannschaften, was bestimmt ein kleiner Vorteil für die folgenden Spiele war. Damit die Vorrunde zeitgleich zu Ende geht, wurde nach jedem 5. Spiel eine kleine Pause eingelegt.
Das schwül-warme Wetter setzte allen Kickern von Vallourec zu.
Wie gewohnt hatte das Organisationkomitee um Nicole Schermann und Klaus Hammer wieder gute Arbeit geleistet. Auch hatten alle Mannschaften reichlich Verpflegungsmarken für die ein oder andere Grillspezialität oder eins der beliebten Kaltgetränke. Selbstverständlich standen auch allen Mannschaften und Gästen ausreichend Wasser zur Verfügung.
Im ersten Viertelfinale gewannen „Die Glorreichen Sieben“ gegen den „Stopfenspor“ mit 2:1 nach Elfmeterschießen. Im zweiten Viertelfinale unterlag der Geheimfavorit überraschend mit 2:4 gegen das Überraschungsteam Smart Football Solution – OCTG. „WG II Royal“ gewann überzeugend gegen Lok Rath mit 3:1 im dritten Viertelfinalspiel. Auch die „Tonnenjäger“ der Stopfenstraße gewannen überzeugend gegen unsere Auszubildenden dem Team „Golden Future“ mit 3:0.
Nach einer kleinen Pause wurden dann die Halbfinalspiele gegen 16:30 Uhr angepfiffen. Hier unterlagen überraschend und deutlich „Die Glorreichen Sieben“ der Werksgeräte Bearbeitung „WG II Royal“ mit 0:5
Zum ersten Mal stand das Team „Smart Football Solution – OCTG“, das einzige Team aus der Verwaltung an der Theodorstraße, in einem Halbfinal. Die Spieler der OCTG Abteilung mussten sich dann den „Tonnenjägern“ mit 1:3 geschlagen geben.
Der Sieger des kleinen Finales wird seit 15 Jahren immer im Elfmeterschießen ermittelt. Hier hatte dann der Außenseiter, die Jungs aus dem Rohrverkauf „Smart Football Solution – OCTG“, die besseren Schützen und Nerven und sicherte sich den 3. Platz mit einem 3:2 Sieg gegen das Team aus Zentralen Instandhaltung. „Die Glorreichen Sieben“
Somit hatten die Geheimfavoriten „WG II Royal und der Favorit „ Tonnenjäger“ das Endspiel erreicht.
Nachdem die Jungs von WG II Royal verdient mir 1:0 in Führung gegangen waren, konnten die Tonnenjäger mit einer großartigen Laufbereitschaft in den letzten Minuten das Spiel noch drehen und somit einen 2:1 Sieg einfahren.
Karl Heinz Schmidt und Nicole Schermann überreichten allen Vertretern der teilnehmenden Mannschaften einen Pokal. Bevor der letzte Pokal ausgehändigt wurde, holte „Kalle“ das gesamte Team der „Tonnenjäger“ auf den Platz und überreichte dem Mannschaftskapitän der „Tonnenjäger“ den begehrten Wanderpokal.
Wie es aus gut unterrichteten Kreisen heißt, wurde der Sieg in der Umkleidekabine lautstark und feucht weiter gefeiert.
weitere Fotos (folgen in den nächsten Tagen)