Karl Marx: So aktuell wie noch nie

Obwohl Karl Marx und dessen Theorien schon unzählige Male beerdigt und für fehlerhaft erklärt wurden, scheint er auf einmal zu seinem 200. Geburtstag so aktuell wie nie zu vor. In der “Süddeutschen Zeitung” beschreibt Franziska Augstein, warum das angesichts Themen wie Digitalisierung und Globalisierung so ist. Marx ist für sie heute wieder der Visionär, als der er einmal galt.

Nur eine angekündigte Arbeitsunfähigkeit ist auch wirklich eine angekündigte Arbeitsunfähigkeit

Die Ankündigung von Arbeitsunfähigkeit kann zur fristlosen Kündigung führen. Doch nicht jede Unmutsbekundung von Arbeitnehmern, angesichts des Dienstplans, ist als Ankündigung einer Krankheit zu werten.

Eine Beschäftigte war von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden. Der Vorwurf: Sie habe sich permanent über ihre Dienstzeiten beklagt. So habe sie gegenüber Fahrdienstleitern und Kollegen stets geäußert, mit der Schichtzuteilung nicht einverstanden zu sein. Als sie sich dann krank meldete, wurde sie entlassen.

Das Arbeitsgericht hatte jedoch keinen Grund, an der tatsächlich vorliegenden Arbeitsunfähigkeit zu zweifeln. Die Erkrankung war auch nicht angekündigt. Die Beschäftigte hatte lediglich geäußert “keinen Bock” auf ihren Dienst zu haben und dass sie mit der Schichtzuteilung nicht einverstanden sei. Die Klägerin äußerte Unmut über die ihr zugeteilten Schichten. Dies ist ihr gutes Recht. Ebenso muss die Klägerin nicht zur Arbeit erscheinen, wenn sie arbeitsunfähig erkrankt ist.

Doch Vorsicht: Eine angekündigte Arbeitsunfähigkeit ist für viele Gerichte nach wie vor ein Grund für die fristlose Kündigung. Das gilt selbst dann, wenn tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist. Allein die bloße Ankündigung der Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt, zu welchem eine solche nicht bestanden hat, ist dann möglicherweise ein hinreichender Grund für die fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer gibt nämlich zu erkennen, dass er notfalls die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall missbraucht, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Glücklicher ohne Schicht

Beschäftigte ohne Schichtarbeit sind mit ihren Arbeitszeiten zufriedener als Arbeitnehmer, die sich mit wechselnden Schichten arrangieren müssen.

Quelle: IG Metall Beschäftigtenbefragung

Geld der Krankenkassen sollte investiert werden

Die gesetzlichen Krankenkassen haben 19,2 Milliarden Euro übrig, ein fettes Polster. Sollten die Kassen die Beiträge senken nun senken, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das will? Die “Süddeutsche Zeitung” findet, das Geld sollte besser dort investiert werden, wo es gebraucht wird: “In Krankenhäuser, wo schwer verletzte Kinder abgewiesen werden, weil in der Stadt alle Intensivstationen voll belegt sind. In Altenheime, wo Pfleger Bewohner stundenlang auf der Toilette sitzen lassen, weil es einen Notfall gibt und kein anderer Kollege einspringen kann. In Geburtsstationen, wo in den Wehen liegende Schwangere weggeschickt werden, weil keine Hebamme Zeit für sie hat.”

Smartphone am Arbeitsplatz Teil 5

Darf ich Gespräche (heimlich) aufnehmen?

Auf keinen Fall. “Wer Gespräche mit Kollegen oder Vorgesetzen mitschneidet, begeht einen Vertrauensbruch und verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Aufgenommenen”, sagt Gewerkschaftsjurist Till Bender. “Das ist eine Straftat und kann zur fristlosen Kündigung führen.” Erst im Januar hat das hessische Landesarbeitsgericht einen solchen Fall entschieden:

Ein Beschäftigter hatte ein Personalgespräch heimlich mit dem Smartphone aufgezeichnet. Die Richter entschieden, dass die fristlose Kündigung in solchen Fällen gerechtfertigt ist. Der Beschäftigte sagte zwar, er habe nicht gewusst, dass die Aufnahme verboten ist. Vor der Kündigung schützte ihn das aber nicht.

Das Mitschneiden ist auch dann nicht erlaubt, wenn das Smartphone offen auf dem Tisch liegt. Wer ein Gespräch aufzeichnen will, muss im Vorfeld das Einverständnis aller Gesprächsteilnehmer einholen.

Anmeldeschluss für unser Kleinfeld-Fußballturnier…

ist am Freitag den 18.05.2018 14:00 Uhr

Wie immer können sich an diesem Turnier Mannschaften aus verschiedenen Betrieben oder Abteilungen zusammensetzen.  Spaß, Freude und Kollegialität stehen im Mittelpunkt dieses Turniers, so dass der Betriebsrat auch eine Liste für Einzelspieler bereit hält, die bei Bedarf vermittelt werden können. Gemischte Mannschaften, Frauen und Männer oder auch nur Frauenmannschaften, sind herzlich Willkommen.

Anmeldung zum ausdrucken…..

Fußballturniere der vergangenen Jahre

 

Bildungsurlaub einmal anders

Mit dem Rad durchs Revier: Geschichte, Arbeit und Strukturwandel im Ruhrgebiet

Das Ruhrgebiet hat inzwischen hunderte Kilometer Radwege, die meisten verlaufen abseits des Straßenverkehrs über ehemalige Bahntrassen, entlang von Flüssen und Kanälen, auf Waldwegen, in vielfältigen Naturlandschaften und auf lebendigen Stadtgebieten. Uns werden bei den Radtouren mit den Ausgangsstandorten Hattingen, Bochum und Oberhausen sowohl die Geschichte der Landschaft und der Menschen im Ruhrgebiet, wie die Umbauprozesse im jahrelangen Strukturwandel begegnen. Wir werden an diesen Entwicklungen mit dem Rad ganz nah dran sein und vielfältige Wahrnehmungen und Eindrücke sammeln und verarbeiten können.

Diese Veranstaltung ist als Bildungsurlaub in folgenden Ländern anerkannt: Sonderurlaub f. Beamte (§9Abs2), Berlin, Brandenburg (beantragt), NRW, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

ANMELDUNG / Themenplan unter www.forum-politische-bildung.de/frd

Mehr zum Bildungsurlaub beim BR, unter D-Rath Tel. Klaus Hammer 2362.

– Beratung – Antragstellung – Formalitäten

Das wär‘ Dir mit Betriebsrat nicht passiert

Urlaub, Arbeitsschutz, Vereinbarkeit oder Überstunden: Betriebsräte gestalten bei vielen Themen im Betrieb mit. Und zwar im Sinne der Beschäftigten – das zeigt dieser Clip auf humorvolle und ironische Art. Er ist gedacht für den Einsatz auf Betriebsversammlungen im Rahmen der Betriebsratswahlen – aber selbstverständlich auch über diesen Zeitraum hinaus.