1. Mai 2018 in Düsseldorf

Unter dem diesjährigen Motto Solidarität, Vielfalt, Gerechtigkeit! treffen sich alle Rather Belegschaftsmitglieder die an der Demo teilnehmen möchten, um 10:30 Uhr an der Ecke Charlottenstr./Friedrich-Ebert-Str. Hier wollen wir uns mit einem Kaffee stärken. Der Demonstrationszug beginnt um 11:00 Uhr.

Handwerk: Ein Fünftel weniger Verdienst

Die Konjunktur brummt. Damit füllen sich auch die Auftragsbücher im Handwerk. Alles gut, sollte man meinen. Doch bei den Löhnen hinken Handwerker hinterher. Eine aktuelle Studie zeigt: Arbeitnehmer im Handwerk verdienen gut ein Fünftel weniger als Beschäftigte in anderen Wirtschaftsbereichen. Die Verdienstlücken resultieren zu einem großen Teil daraus, dass Handwerksfirmen viel seltener tarifgebunden sind als andere Betriebe, fasst das “Handelsblatt” zusammen.

Smartphone am Arbeitsplatz Teil 2

Darf ich das Smartphone am Arbeitsplatz privat nutzen?

Oft duldet der Arbeitgeber die private Smartphone-Nutzung. Das heißt aber nicht, dass Beschäftigte während der Arbeit ständig WhatsApp-Nachrichten checken oder Ebay-Auktionen verfolgen dürfen. Das beeinträchtigt die Arbeitsleistung und sie muss gemäß dem Arbeitsvertrag erbracht werden. Wer bei der Arbeit oft das Smartphone in der Hand hat, riskiert eine Abmahnung. In Extremfällen sogar eine Kündigung.

Konjunktur: Aufschwung mit Nebenwirkungen

Die Exporte haben wieder kräftig zugelegt und werden auch 2018 die Importe weit übertreffen. In seiner Frühjahrsprognose geht das DIW jetzt von 2,4 statt 2,2 Prozent aus. Dank der stärkeren Binnenkonjunktur sank zwar der Leistungsbilanzüberschuss von 8,5 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) in 2015 auf 7,9 Prozent 2017. Trotzdem blieb der Konsum hinter den Exporten zurück. “Für die deutsche Volkswirtschaft ist der chronisch hohe Leistungsbilanzüberschuss eine sehr merkwürdige Form der Vermögensbildung“, zitiert das “Handelsblatt” den Wirtschaftsweisen Peter Bofinger. Denn die Exportgewinne fließen nur in sehr geringem Maße nach Deutschland zurück. “Wir bauen hauptsächlich Geldvermögen im Ausland auf”, so Bofinger.

Fair handeln statt abschotten

Der amerikanische Präsident Trump will Zölle auf Stahl und Aluminium einführen. Er gibt vor, damit die heimische Stahlindustrie und ihre Beschäftigten zu schützen. Wirtschaftsexperten warnen davor, dass ein Rückzug hinter Zollschranken auch Beschäftigten langfristig mehr schadet als nützt.

Dennoch glauben Menschen – nicht nur in Amerika – lieber den Versprechen der Populisten. Globalisierung und Digitalisierung haben sie verunsichert. Um ihnen wieder Sicherheit zu geben, müssen die Staaten ihre Handelspolitik überdenken und nicht länger den Gewinnen der Unternehmen Vorrang einräumen vor dem Recht auf gute Arbeit und ein selbstbestimmtes Leben.

Produktiver mit Betriebsrat

Unternehmen mit Betriebsrat und Tarifbindung sind im Schnitt rund 25 Prozent produktiver als andere Firmen – und zwar in Ostdeutschland gleichermaßen wie in den alten Bundesländern.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

Reform des Mutterschutzes

Schwangere und stillende Frauen unterliegen am Arbeits- und Ausbildungsplatz einem besonderen Schutz. Dafür sorgt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Seit dem 1. Januar 2018 gelten neue Regeln

Der Geltungsbereich wurde ausgeweitet. Das Gesetz gilt jetzt auch für Schülerinnen und Studentinnen. Was noch neu ist, zeigt die Infografik.

Quelle: IG Metall

Smartphone am Arbeitsplatz Teil 1

Smartphone im Büro oder der Werkhalle

Vorsicht mit dem Smartphone im Büro oder der Werkhalle: Viele Funktionen, die man privat ständig nutzt, sind am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Manche können sogar zur Kündigung führen.

Wer wissen will, wie viel Ärger Smartphones am Arbeitsplatz auslösen, kann Till Bender  fragen. Bender ist Jurist beim DGB-Rechtsschutz. Er vertritt Gewerkschaftsmitglieder vor dem Arbeitsgericht. Dabei hat er es immer häufiger mit Fällen rund ums Smartphone zu tun. “Vielen Menschen fehlt die Sensibilität, wann, wie und wo man das Handy benutzen sollte”, sagt der Rechtsschutzexperte. Im schlimmsten Fall kann das zu fristlosen Kündigungen führen.

Wer muss was darlegen und beweisen?

Maria erscheint nicht zur Arbeit. Noch am selben Tag flattert dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung auf den Tisch, nach der Maria arbeitsunfähig krank ist. Am nächsten Abend trifft er sie in einer Disco. Der Arbeitgeber verweigert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Außerdem kündigt das Arbeitsverhältnis mit dem “Argument”‚ wer in die Disco geht, kann auch arbeiten. Muss Maria beweisen, dass sie krank ist? Oder liegt die Beweislast beim Arbeitgeber?

Mehr dazu Beim BR (Tel. 2362)