Alle zwei Jahre dürfen die jugendlichen Arbeitnehmer/innen sowie Auszubildende und dual Studierende unter 25 Jahren ihre Vertretung im Betrieb wählen.
Ihr wollt für die diesjährige JAV-Wahl kandidieren?
Dann lasst euch von euren Kollegen und Kolleginnen für die Wahl aufstellen. Dafür muss einer eurer Kollegen oder Kolleginnen euren Namen auf die Liste schreiben, die in der Lehrwerkstatt ausliegt und zwei weitere müssen mit unterschreiben. Die Frist hierfür ist am 06.11.2020. Später könnt ihr nicht mehr aufgestellt werden!
Danach bekommt ihr einen Wahlzettel mit allen Aufgestellten zu euch nach Hause geschickt und könnt den Wahlzettel dort ausfüllen und an den Wahlvorstand zurückschicken. Das Postfach des Wahlkomitees befindet sich im Betriebsratsgebäude. Dort wird am 20.11. um 12:00 die öffentliche Sitzung stattfinden, bei der eure Stimmen ausgezählt werden. Bis dahin müssen eure Wahlunterlagen im Betriebsratsgebäude angekommen sein! Im Anschluss werden die von euch Gewählten gefragt, ob Sie ihr Amt antreten und dann werdet Ihr über die neuen JAV-Mitglieder informiert.
Alles weitere zur sogenannten Briefwahl wird euch auch in dem Schreiben mit dem Wahlzettel erklärt. Die wichtigsten Informationen findet ihr auch auf dem Aushang, der bei der Liste zum Aufstellen dabei ist. Und natürlich auch auf Nachfrage bei eurer aktuellen JAV oder beim Betriebsrat. Noch mehr Informationen zur Wahl gibt es auch auf der Seite der IG Metall.
Was ist eigentlich die Jugend und Auszubildendenvertretung?
Diese Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) überwacht die Qualität der Berufsausbildung, setzt sich für die Übernahme nach der Ausbildung ein und prüft, ob Gesetze und Verordnungen vom Betrieb eingehalten werden. Außerdem kümmern sie sich um die Förderung von Gleichberechtigung und Integration. In regelmäßigen JAV-Sitzungen werden die Anliegen und Interessen der Auszubildenden / dual Studierenden und Jugendlichen besprochen. Die JAV nimmt unter anderem auch an den Sitzungen des Betriebsrates teil und bringt die Themen der Jugend zur Sprache. In Jugend- und Auszubildendenversammlungen berichtet die JAV den Auszubildenden und dual Studierenden über ihre Erfolge und planen zusammen neue Projekte.
Zur Wahl aufstellen lassen kann jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin, der zum Wahlzeitpunkt jünger als 25 Jahre alt ist – auch, wenn die Ausbildung bereits abgeschlossen wurde. Die Grundlage hierfür bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Weitere Informationen zu JAV findet Ihr hier.