Ein Arbeitgeber ließ heimlich alle Tastatureingaben seiner Mitarbeiter aufzeichnen und regelmäßig Bildschirmfotos erstellen. Kurze Zeit später kündigte er ihm mit der Begründung, er habe den Dienst-PC während der Arbeitszeit privat genutzt. Jetzt entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, dass eine derartige pauschale Totalüberwachung durch eine spezielle Spähsoftware unzulässig und die Kündigung unwirksam sei. Ein derart massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sei nur gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber konkrete Hinweise auf eine mögliche Straftat oder eine andere schwere Pflichtverletzung habe, meldet die “Frankfurter Rundschau”.