Nach den Informationsschreiben von Unternehmer NRW ist zu erwarten, dass viele Kolleginnen und Kollegen, die jetzt in die Türkei reisen danach von den Betrieben in Quarantäne geschickt werden und keine Entgeltfortzahlung oder sonstige Entgeltersatzleistung erhalten werden.
Nach der Coronaeinreiseverordnung NRW besteht jedoch dann keine Quarantänepflicht, wenn dem Gesundheitsamt ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt wird, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Coronainfektion vorliegen. Dieses ärztliche Zeugnis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss wissenschaftlichen Standards entsprechen.
Die aufgeführten Testzentren erstellen solche Atteste.