Gewerkschaftsmitglieder sind besser dran. Diesen oft verwendeten Slogan hat jetzt auch das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Was in einem Tarifvertrag steht, gilt für Beschäftigte mit Mitgliedsausweis. Ohne Wenn und Aber. Damit sind für sie Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen nicht notwendig mehr…