Seit 1951 gibt es in Deutschland das Montanmitbestimmungsgesetz. Es regelt weitreichende Mitbestimmungsrechte für Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten von Unternehmen – aber nur in der Montanindustrie (Bergbau-, Eisen-, Stahlindustrie). Seitdem kämpften die DGB-Gewerkschaften für mehr Arbeitnehmer-Mitbestimmung, auch in den übrigen Wirtschaftszweigen. Wichtige Meilensteine wurden 1972 mit einem neuen Betriebsverfassungsgesetz und mehr Rechten für Betriebsräte sowie 1976 mit dem so genannten 1976er-Gesetz erreicht. Das 1976er-Gesetz brachte in Unternehmen ab 2.000 Beschäftigten Arbeitnehmervertreter in die Aufsichtsräte – auch außerhalb der Montanindustrie.