Die Mitbestimmung bleibt: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutsche Unternehmensmitbestimmung mit EU-Recht vereinbar ist. Geklagt hatte ein Kleinaktionär des TUI-Konzerns.
Die Mitbestimmung bleibt: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die deutsche Unternehmensmitbestimmung mit EU-Recht vereinbar ist. Geklagt hatte ein Kleinaktionär des TUI-Konzerns.