Kann die Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel eine fristlose Kündigung begründen?
Diebstahl von Desinfektionsmittel kann Job kosten.
Seit 2004 war der Kläger bei einem Paketzustellerunternehmen als Be- und Entlader sowie Wäscher für die Fahrzeuge beschäftigt. Mit sechs bis sieben Kollegen erfolgte die Wäsche der Wagen in Nachtschicht. Seinen PKW stellte der Kläger in der Nähe des Arbeitsplatzes ab. Nach Beendigung der Nachtschicht wurde am 23. März 2020 gegen 7:50 Uhr eine stichprobenartige Ausfahrkontrolle durchgeführt. Hierbei fand der Werkschutz im Kofferraum des Klägers eine nicht angebrochene Plastikflasche mit einem Liter Desinfektionsmittel und eine Handtuchrolle. Zum damaligen Zeitpunkt betrug der Wert des Desinfektionsmittels ca. 40 Euro. Bei der Beklagten kam es immer wieder vor, dass Desinfektionsmittel aus den Waschräumen entwendet wurden.