Erholungsurlaubs

Ein Arbeitnehmer, der während seines im Voraus festgelegten bezahlten Jahresurlaubs erkrankt, darf später eine seiner Krankheitsdauer entsprechende Urlaubszeit beanspruchen. Dies folgt aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
EuGH vom 21. Juni 2012 – C-78/11