Millionen Beschäftigte, die Corona-bedingt in Kurzarbeit sind oder waren, müssen mit Steuernachzahlungen rechnen. Der Grund: Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt und führt so zu einem höheren Steuersatz beim übrigen Einkommen. Für viele Menschen ist das eine weitere unzumutbare Härte – wenn der Gesetzgeber keine Abhilfe schafft mehr…