Die Beschäftigten reden mit – was in Deutschland in mitbestimmten Aufsichtsräten Realität ist, gibt es nicht in allen EU-Ländern. Neue Entwicklungen drohen nun, es den Arbeitgebern noch leichter zu machen, sich vor dieser Mitbestimmung zu drücken und sich so aus der Verantwortung zu stehlen.
DGB/Simone M. Neumann
Darum geht es: Unternehmensrechtspaket der EU-Kommission
Die Freude währte nicht lange. Erst im Juli 2017 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass die deutsche Unternehmensmitbestimmung vereinbar ist mit europäischem Recht. Geklagt hatte ein TUI-Aktionär. Bereits drei Monate später deutete sich nichts Gutes an: Im sogenannten Polbud-Urteil stärkte der EuGH die Niederlassungsfreiheit der Unternehmen in Europa – unabhängig davon, ob sie am angemeldeten Ort tatsächlich wirtschaftlich tätig sind. Briefkastenfirmen sind so Tür und Tor geöffnet. Unternehmen werden es nun noch leichter haben, sich von einem mitbestimmten Aufsichtsrat zu verabschieden. Es bedürfte also dringend politischer Regelungen, um diese rechtlichen Grauzonen zu beseitigen. Dies hat die EU-Kommission in ihrem Unternehmensrechtspaket (Company Law Package) versucht – der Entwurf weist jedoch erhebliche Defizite auf und muss dringend nachgebessert werden.