Am 1. April ist das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft getreten. Die “Frankfurter Rundschau” fragt: Ist das Gesetz ein Meilenstein, wie Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles behauptet, oder ist es eine Missgeburt, wie Kritiker monieren? Für beide Positionen fänden sich nachvollziehbare Argumente.