Gut die Hälfte aller Angestellten in Deutschland nutzen die Chance, ihre Arbeit von zu Hause zu erledigen, zumindest gelegentlich. Daher ist es notwendig, auch Teleheimarbeitsplätze in der neuen Arbeitsstättenverordnung zu erfassen.
Gut die Hälfte aller Angestellten in Deutschland nutzen die Chance, ihre Arbeit von zu Hause zu erledigen, zumindest gelegentlich. Daher ist es notwendig, auch Teleheimarbeitsplätze in der neuen Arbeitsstättenverordnung zu erfassen.