Der Termin zur Abgabe der Kontoführungsgebühren ist verlängert worden bis zum 21. Februar 2017.
Bis zu diesem Datum müssen die Kopien der Kontoführungsgebühren für das Jahr 2016 in der Personalabteilung eingereicht werden.
Alle später eingereichten Unterlagen werden dann erst wieder im August 2017 abgerechnet.