Das Hamburger Landesarbeitsgericht hat einer der arbeitgebernahen Vereinigung die Tariffähigkeit aberkannt. Das berichtet „Welt.de“. Beantragt hatten das Verfahren die DGB-Gewerkschaften IG Metall, Verdi und NGG sowie der obersten Arbeitsbehörden der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Diese begrüßten die Entscheidung. „Damit wird die Tarifautonomie gestärkt und Gefälligkeitstarifverträgen der Boden entzogen“, sagte der Vorsitzende der IG Metall Jörg Hofmann.