2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überarbeitet. Seit diesem Zeitpunkt darf ein Arbeitgeber Leiharbeiter nicht tätig werden lassen, wenn sein Betrieb von einem Arbeitskampf betroffen ist. Jetzt wurde die Verfassungsbeschwerde eines Kinobesitzers zurückgewiesen.Streiks würden wirkungslos und das Kräfteverhältnis in Tarifauseinandersetzungen zulasten der Gewerkschaften verschoben, wenn Leiharbeiter als Streikbrecher eingesetzt würden. Die DGB-Gewerkschaften begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es bestünde für die Gewerkschaften kein Mittel mehr, um Druck auf den Verhandlungsgegner auszuüben, wenn Leiharbeit in einem bestreikten Unternehmen unbegrenzt eingesetzt wird.
Die Begründung des Gerichts findet ihr in dem Artikel der IG Metall unter folgendem Link.