Erleidet ein Beschäftigter auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Auffahrunfall, weil er in eine Parkbucht fuhr, um eine private SMS zu lesen, liegt kein Arbeitsunfall vor.
Quelle: DGB
Erleidet ein Beschäftigter auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Auffahrunfall, weil er in eine Parkbucht fuhr, um eine private SMS zu lesen, liegt kein Arbeitsunfall vor.
Quelle: DGB