Der Bundestag hat am Freitag trotz erheblicher Widerstände aus der Wirtschaft das Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verabschiedet. Es sieht eine grundsätzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten vor, um missbräuchliche Leiharbeit als Dauerzustand zu verhindern. Leiharbeiter sollen künftig grundsätzlich nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten, meldet die “Südwest Presse”. Der Entwurf des Gesetzes weise laut “Stuttgarter Zeitung” jedoch Schlupflöcher auf.