Existieren im Betrieb für eine Beschäftigtengruppe mehrere Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften, soll künftig der Vertrag der Mehrheitsgewerkschaft gelten. So sieht es das vom Kabinett vorgelegte Gesetz zur Tarifeinheit vor. Für die IG Metall ein richtiger Schritt hin zu einer solidarischen Tarifpolitik nach dem Prinzip “Ein Betrieb – eine Gewerkschaft – ein Tarifvertrag”. mehr