Seit 1. Juni 2017 gelten neue gesetzliche Mindestlöhne in der Leiharbeit: 8,91 Euro im Osten, 9,23 Euro im Westen. Grundlage dafür ist die dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung des Bundesarbeitsministeriums.
Seit 1. Juni 2017 gelten neue gesetzliche Mindestlöhne in der Leiharbeit: 8,91 Euro im Osten, 9,23 Euro im Westen. Grundlage dafür ist die dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung des Bundesarbeitsministeriums.