Die Statistik zeigt: Berufskrankheiten fristen ein Schattendasein. Obwohl die Zahl der Verdachtsanzeigen auch 2014 deutlich gestiegen ist, wurden nur die wenigsten als Berufskrankheiten anerkannt.
Wenn eine Verdachtsanzeige auf eine Berufserkrankung gestellt wird, beginnt für die Betroffenen oft ein regelrechter Hürdenlauf. Den können sie nicht alleine bewältigen, dazu benötigen sie die Unterstützung ihrer Gewerkschaft. Doch auch wir Betriebsräte können helfen.
Was beim Berufskrankenrecht reformiert werden muss