Kollegen auf der Toilette eingesperrt – fristlos gekündigt

Ein Arbeitnehmer schließt seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein. Dieser kann sich nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien. Ob der Arbeitnehmer dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten begangen hat, musste daraufhin das Arbeitsgericht entscheiden.

Ein Beschäftigter hatte sich einen derben Scherz mit seinem Arbeitskollegen erlaubt. Als dieser auf der Toilette saß schob er unter der Toilettentür ein Blatt Papier durch. Mit einem Gegenstand stieß er den Toilettenschlüssel aus dem Schloss. Der Schlüssel fiel auf das Blatt, mit der er den Schlüssel durch den Türspalt zu sich zog. Der Kläger verließ den Ort des Geschehens und seinen eingesperrten Kollegen. Nachdem dieser feststellte, dass er die Toilette nicht verlassen konnte, befreite er sich aus der misslichen Lage, indem er die Tür auftrat.

Als Ergebnis erhielt der Beschäftigte die fristlose Kündigung. Die Kündigungsschutzklage blieb erfolglos. Das Arbeitsgericht befand, der Kläger habe seinen Kollegen zumindest zeitweise seiner Freiheit und der ungehinderten Möglichkeit des Verlassens der Toilette beraubt. Dies stelle eine ganz erhebliche Pflichtverletzung dar. Überdies sei durch das Verhalten des Klägers die Toilettentür, also das Eigentum der Beklagten, beschädigt worden.

Eine vorherige Abmahnung sei in diesem Fall entbehrlich gewesen. Eine Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei dem Arbeitgeber ebenfalls nicht zuzumuten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Arbeitsgericht Siegburg vom 11. Februar 2021 – 5 Ca 1397/20

Unser Film zum Internationalen Tag gegen Rassismus

Mit einem Klick auf das Bild kommt Ihr zu einem Film, der nach 30 Sek. erst anläuft, also bitte nochmal lesen und warten.

Ein Film der IG Metall Vertrauensleute von Vallourec in Düsseldorf Rath.

Das dieses Thema noch lebt und sogar immer heftiger wird, ist ein Unding. Wir wollen zu diesem Thema Stellung beziehen und haben in Eigenproduktion dieses Video erstellt.

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Zukunftsmodell Genossenschaft

Mondragón im spanischen Baskenland ist die größte Genossenschaft der Welt und eines der erfolgreichsten Unternehmen in ganz Spanien. Die Arbeiterinnen und Arbeiter des Genossenschafts-Verbundes Mondragón besitzen ihr Unternehmen und entscheiden ökonomisch erfolgreich und gleichzeitig sozial vorbildlich. mehr…

Tarifverhandlungen in der Eisen- und Stahlindustrie

Ein Volumen von 4 Prozent, das auch zur Beschäftigungssicherung eingesetzt werden kann. Mit dieser Forderung ist die IG Metall nun auch in die Tarifverhandlungen in der Eisen- und Stahlindustrie gestartet.

Auch in der Eisen- und Stahlindustrie sind die Tarifverhandlungen gestartet. Für die rund 78.000 Beschäftigten in der nordwestdeutschen und ostdeutschen Eisen- und Stahlindustrie fordert die IG Metall ein Volumen von 4 Prozent. Dieses Volumen soll sowohl zur Stärkung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen als auch für Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung eingesetzt werden können.

„Alle Stahlhersteller haben ein schwieriges Jahr 2020 durchlebt. Seit einigen Monaten geht es deutlich aufwärts“, meint Knut Giesler, Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen und Verhandlungsführer im Nordwesten. „Die Nachfrage nach Stahl ist Ende 2020 deutlich gestiegen. Die Stahlpreise schießen durch die Decke, sodass das Jahr 2021 ein gutes Stahljahr wird.“

4 Prozent auch für Beschäftigungssicherung

Allerdings gibt es aber auch Unternehmen, die nach wie vor in einer schwierigen Situation sind. „Der Situation dieser Betriebe trägt die moderate Volumenforderung der IG Metall ausdrücklich Rechnung“, erklärte Birgit Dietze, Bezirksleiterin der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen und Verhandlungsführerin im Osten. „Die 4 Prozent Volumen können dort, wo es nicht gut läuft, zur Beschäftigungssicherung verwendet werden.“

Dazu fordert die IG Metall zudem die Verlängerung des Tarifvertrags Beschäftigungssicherung sowie des Tarifvertrags zur Altersteilzeit.

Dietze wies auch auf die Notwendigkeiten von Ausbildung und Übernahme der Auszubildenden hin. Auch für die dual Studierenden brauche tarifliche Regelungen. In diesem Zusammenhang forderte sie die Arbeitgeber auf, den begonnenen Zukunftsdialog Stahl fortzusetzen und zu intensivieren. „Die Stahlbranche wird nur eine Zukunft in Deutschland haben, wenn es gelingt, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die jungen Menschen von heute die Stahlfacharbeiterinnen und Stahlfacharbeiter von morgen werden wollen.“

Landesweiter Warntag.

Am Donnerstag, 11. März ab 11 Uhr ist landesweiter Warntag.

Landesweit zum dritten Mal findet der Warntag im Land.NRW statt, an dem auch die Feuerwehr der Stadt Düsseldorf teilnimmt.
Zu der Auslösung der Warn-App NINA für die Stadt Düsseldorf durch die Leitstelle der Feuerwehr Düsseldorf werden ebenfalls die 81 Sirenen
im gesamten Stadtgebiet getestet.
Durch die regelmäßigen kommunalen, landesweiten und erstmalig, bundesweiten Probealarme in den letzten Jahren konnten bereits viele Beschallungslücken im Sirenennetz der Landeshauptstadt ausfindig gemacht und im Nachgang behoben werden.

Um 10.45 Uhr wird durch die Feuerwehrleitstelle das modulare Warnsystem an dem die Warn-App NINA des

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angeschlossen ist, mit dem Hinweis “Warnung – Sirenenprobealarm” ausgelöst.
Der Probealarm beginnt um 11 Uhr mit dem Signal “Entwarnung”. Zur Entwarnung wird ein Dauerton von einer Minute ertönen.
Dies bedeutet, dass die Gefahr vorüber ist.
Um 11.06 Uhr erfolgt das Sirenensignal “Warnung ” – ein auf- und abschwellender Dauerton von etwa einer Minute.
Dieses Warnsignal fordert die Bürger auf, Ruhe zu bewahren, sich in ein Gebäude zu begeben und das Radio einzuschalten – entweder
Antenne Düsseldorf oder WDR 2.

Um 11.12 Uhr ertönt erneut das Signal “Entwarnung”.

Gegen 11.20 Uhr wird durch die Feuerwehrleitstelle erneut die Warn-App NINA mit der Information “Entwarnung – Sirenenprobealarm” ausgelöst.