Zahlreiche Forderungen der IG Metall werden bei der Verbesserung der Kurzarbeit durch die Regierungskoalition umgesetzt. Was bringen die Beschlüsse für die Beschäftigten und welche Probleme bleiben ungelöst?
„Gut, dass die Koalitionäre die Regelungen zur Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld verlängert haben und dass es steuerliche Erleichterungen für die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld gibt“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. „Nun gilt es sicherzustellen, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses im parlamentarischen Verfahren nicht weiter verwässert und an einigen Stellen nachgeschärft werden.“
Hier ein paar Details über die Beschlüsse und die Bedeutung für Beschäftigte – alle weiteren findet ihr unter folgendem Link:
- Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds steigt auf 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021.
Kommentar der IG Metall: gut, sollte noch besser über 2021 hinaus gelten, die Kurzarbeit sollte ab Beginn 24 Monate lang laufen können
- Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit durch die COVID-19 Pandemie geht weiter: Bis zum 31.12.2021 für alle Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Vereinfachter Zugang heißt: Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufbauen. Und: Kurzarbeit ist möglich, sobald zehn Prozent der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind.
Kommentar der IG Metall: Gut so!
- Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds wird fortgeführt, bis zum 31.12.2021. Bedeutet: Ab dem 4. Monat Kurzarbeit steigt das Kurzarbeitergeld auf 77 Prozent des ausgefallenen Lohns (Kinderlose: 70 Prozent), ab dem 7. Monat auf 87 Prozent (Kinderlose: 80 Prozent). Kommentar der IG Metall: Mit dem regulären Kurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent des ausgefallenen Lohns) kommen viele Beschäftigte kaum über die Runden. Die gesetzliche Aufstockung ist deshalb wichtig. Die IG Metall setzt dabei aber vor allem auf betrieblich und tariflich vereinbarte Aufstockungen durch die Arbeitgeber.
Grundsätzlich setzt sich die IG Metall für weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit ein. Die Forderungen bleiben: Aus dem Bezug von Kurzarbeitergeld und Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld dürfen keine steuerlichen Nachteile für Beschäftigte entstehen. Bislang drohen Steuernachzahlungen.
Außerdem wollen wir die Bezugsdauer des Transferkurzarbeitergelds (Transfer-KuG) auf 24 Monate verlängern. Das Transfer-KuG hilft, wenn Beschäftigte trotz aller Bemühungen nicht im Betrieb gehalten werden können. Nur wenn es längerfristig fließt, können viele Kolleginnen und Kollegen eine tragfähige Qualifizierung oder Umschulung abschließen.
Grundsätzlich fordert die IG Metall bei der Kurzarbeit mehr Verlässlichkeit, statt im Halbjahrestakt über Anpassungen zu diskutieren. Die Bundesregierung sollte rechtzeitig vor Auslauf der befristeten Regelungen, spätestens aber im Juni 2021, über die weitere Fortführung der Kurzarbeit entscheiden.