8 gute Gründe

8 gute Gründe für die IG Metall Gemeinsam für gute Arbeit und ein gutes Leben.

Mitbestimmen und verändern, Freizeitunfallversicherung, Unterstützung bei Streik,

Notfallhilfe, Gut informiert, Kompetenz vor Ort, Tarifverträge – unsere stärkste Leistung,

Unser Rechtsschutz.

Integration wählen

Zusammen mit den neuen Stadt-, Gemeinderäten und Kreistagen werden in NRW am 13.9. auch die neuen kommunalen Integrationsräte gewählt. Wir, die IG Metall und alle Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) fordern alle Wahlbeteiligten auf, ihr Wahlrecht zu nutzen und an den Wahlen teilzunehmen. Die Integrationsräte “sind die einzig demokratisch legitimierte Vertretung alle Menschen mit internationaler Familiengeschichte, von denen viele nicht an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen”, heißt es in dem Wahlaufruf des DGB zu den Integrationswahlen. Wählen dürfen in dieser Wahl unter anderem Ausländer/innen, die ein Aufenthalts- oder Niederlassungsrecht in Deutschland haben, staatenlose  oder nicht deutsche EU-Bürger/innen, Aussiedler/innen, Eingebürgerte oder auch Kinder von ausländischen Eltern, die durch ihre Geburt Deutsche geworden sind. Die Integrationsräte sind vor Ort ein wichtiges Bindeglied zu den jeweiligen Stadt- und Gemeinderäten. Weiter heißt es in dem Wahlaufruf, dass sie dafür sorgen, dass die für Migrantinnen und Migranten wichtigen Themen “im politischen Prozess Gehör finden”. Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig, sie “legitimiert die Integrationsräte in ihrem Kampf gegen Rassismus, Rechtsextremismus, für Chancengleichheit im Bildungsbereich und in der Arbeitswelt.”

Infoveranstaltung des Betriebsrates der VAD Werk Rath am Samstag

Anstelle der geplanten Betriebsversammlung findet am 05. September 2020 um 9:00 Uhr per Online-Konferenz eine Infoveranstaltung des Betriebsrates statt.

Die Teilnahme ist nur Vallourec Mitarbeitern gestattet.

Für die Teilnahme an dieser Infoveranstaltung wird ein PC, Tablett oder Handy mit einer Internetverbindung benötigt. Um den virtuellen Konferenzraum beizutreten nutze dafür bitte den nachstehenden Link zu Beginn unserer Infoveranstaltung.

Beitreten:          https://igmetall.zoom.us/j/96875175212 Konferenz-ID:  

Konferenz-ID:   968 7517 5212

Um einen reibungslosen Ablauf unser Online-Konferenz mittels „Zoom“ zu ermöglichen bitten wir darum, bereits vorab mit unserer genutzten Online-Plattform vertraut zu machen.

Anleitung zum Zoom einrichten – hier entlang.

Anleitung zum Zoom Meeting beitreten und Audio einrichten – hier entlang. Diverse

Weitere Anleitungen findest du auch auf YouTube, Suchbegriff ZOOM01: Zoom einrichten oder ZOOM02: Zoom Muting beitreten und Audio einrichten eingeben.

Die Registrierung kann mit der Firmen- oder privaten Email-Adresse erfolgen.

Infos zum Start in die Ausbildung

Mit dem Beginn der Ausbildung startet für die Auszubildenden auch ein neuer Lebensabschnitt. Unter folgendem Link findet ihr eine Zusammenstellung mehrerer Artikel und des Magazins der IG Metall mit Tipps und Informationen zum Ausbildungsbeginn. Dort findet ihr verschiedene Kapitel in denen Begriffe kurz erklärt werden und die einen Überblick über die Rechte, Ansprüche und Möglichkeiten von Azubis geben. Außerdem findest du dort auch Ansprechpartner der IG Metall und eine Erklärung, wofür die Gewerkschaft einsteht.

Auch kommt ihr unter diesem Link zu den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Ausbildung und Ausbildungsstart.

Auszubildende 2020

Trotz der spürbaren Auswirkungen der COVID-19 Pandemie hat am Dienstag auch bei Vallourec das neue Ausbildungsjahr gestartet. Für 32 junge Menschen hat der nächste große Lebensabschnitt begonnen. In 2-4 Jahren werden sie ihre Ausbildung in den verschiedenen Ausbildungsberufen absolvieren: Zerspanungsmechaniker/in, Konstruktionsmechaniker/in, Industriemechaniker/in, Maschinen- und Anlagenführer/in, Elektroniker/in für Betriebstechnik und Industriekaufmann/-frau.

Wir freuen uns, unsere neuen Kollegen willkommen zu heißen und euch auf diesem besonderen Weg zu begleiten. Solltet ihr auf diesem Weg Hilfe benötigen erinnert euch, eure Azubi-Kollegen, Ausbilder, die Jugend- und Auszubildendenvertretung und auch der Betriebsrat helfen euch gerne.

Neuigkeiten aus der Kantine – der Azubi-Tisch

Zum Start des neuen Ausbildungsjahres haben wir einen neuen Tisch in der Kantine eröffnet. An diesem Azubi-Tisch können unsere Azubis ihr Mittagessen genießen, ohne sich vorher umziehen zu müssen.

Ihr könnt direkt in eurer Arbeitskleidung in die Kantine gehen, euch eurer Mittagessen holen und an diesem besonderen Tisch genießen. Der Tisch wird mit einem Schild gekennzeichnet und falls ihr ihn nicht finden solltet, könnt ihr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine fragen, sie werden ihn euch gerne zeigen.

Den aktuellen Speiseplan findet ihr nicht nur im Intranet, sondern auch hier. Jeden Freitag wird hier der Plan für die kommende Woche hochgeladen. Ihr findet die aktuellen Gerichte natürlich auch in der Kantine hinter der Theke.

Hier seht ihr wie das Schild aussieht und wo es platziert ist:

In diesem Sinne: Mahlzeit.

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Werde Teil einer starken Gemeinschaft

Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

 

Kurzarbeit verlängert, Vorteile für Beschäftigte

Zahlreiche Forderungen der IG Metall werden bei der Verbesserung der Kurzarbeit durch die Regierungskoalition umgesetzt. Was bringen die Beschlüsse für die Beschäftigten und welche Probleme bleiben ungelöst?

„Gut, dass die Koalitionäre die Regelungen zur Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld verlängert haben und dass es steuerliche Erleichterungen für die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld gibt“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. „Nun gilt es sicherzustellen, dass die Beschlüsse des Koalitionsausschusses im parlamentarischen Verfahren nicht weiter verwässert und an einigen Stellen nachgeschärft werden.“

Hier ein paar Details über die Beschlüsse und die Bedeutung für Beschäftigte – alle weiteren findet ihr unter folgendem Link:

  • Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds steigt auf 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021.
    Kommentar der IG Metall: gut, sollte noch besser über 2021 hinaus gelten, die Kurzarbeit sollte ab Beginn 24 Monate lang laufen können
  • Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit durch die COVID-19 Pandemie geht weiter: Bis zum 31.12.2021 für alle Betriebe, die bis zum 31.03.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Vereinfachter Zugang heißt: Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufbauen. Und: Kurzarbeit ist möglich, sobald zehn Prozent der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind.
    Kommentar der IG Metall: Gut so!
  • Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds wird fortgeführt, bis zum 31.12.2021. Bedeutet: Ab dem 4. Monat Kurzarbeit steigt das Kurzarbeitergeld auf 77 Prozent des ausgefallenen Lohns (Kinderlose: 70 Prozent), ab dem 7. Monat auf 87 Prozent (Kinderlose: 80 Prozent). Kommentar der IG Metall: Mit dem regulären Kurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent des ausgefallenen Lohns) kommen viele Beschäftigte kaum über die Runden. Die gesetzliche Aufstockung ist deshalb wichtig. Die IG Metall setzt dabei aber vor allem auf betrieblich und tariflich vereinbarte Aufstockungen durch die Arbeitgeber.

Grundsätzlich setzt sich die IG Metall für weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit ein. Die Forderungen bleiben: Aus dem Bezug von Kurzarbeitergeld und Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld dürfen keine steuerlichen Nachteile für Beschäftigte entstehen. Bislang drohen Steuernachzahlungen.

Außerdem wollen wir die Bezugsdauer des Transferkurzarbeitergelds (Transfer-KuG) auf 24 Monate verlängern. Das Transfer-KuG hilft, wenn Beschäftigte trotz aller Bemühungen nicht im Betrieb gehalten werden können. Nur wenn es längerfristig fließt, können viele Kolleginnen und Kollegen eine tragfähige Qualifizierung oder Umschulung abschließen.

Grundsätzlich fordert die IG Metall bei der Kurzarbeit mehr Verlässlichkeit, statt im Halbjahrestakt über Anpassungen zu diskutieren. Die Bundesregierung sollte rechtzeitig vor Auslauf der befristeten Regelungen, spätestens aber im Juni 2021, über die weitere Fortführung der Kurzarbeit entscheiden.