Das Bildungsprogramm der IG Metall für das Jahr 2020 liegt vor. Von “Ausbildungsgang BR kompakt” über “Grundlagen des Arbeitsrechts” bis “Weiterbildung mit Zertifikat”: Hier findet Ihr das komplette Seminarangebot der IG Metal für das kommende Jahr mit Termin- und Ortsangabe auf einen Blick. Seminaranmeldungen sind seit dem 15. Oktober möglich.
Für einen fairen Wettbewerb in der digitalen Welt
Die Macht der Tech-Giganten eindämmen
Die Wirtschaft ist im digitalen Wandel. Technologieunternehmen wie Apple, Google und Facebook bestimmen die ökonomischen Spielregeln. Damit sie ihre Marktmacht nicht weiter ausnutzen, müssen die Rechte von Verbrauchern und Beschäftigten besser geschützt werden, fordert der DGB-klartext. Mehr…
Auch bei einem Probearbeitstag greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Bei einem Probearbeitstag ereignete sich ein Unfall, ein Mann viel vom LKW. Die Berufsgenossenschaft und die Sozialgerichte sahen keinen Arbeitsunfall, da der Verunfallte nicht in den Betrieb eingegliedert war. Das Bundessozialgericht urteilte jedoch, dass die gesetzliche Unfallversicherung greifen muss.
Elterngeld – Steuerklasse kann wechseln
Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld mehrmals, kommt es auf die relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens sieben Monate des Bemessungszeitraums gegolten haben.
Das Wort zum Wochenende
Das Vertrauen ist eine zarte Pflanze. Ist es zerstört, so kommt es sobald nicht wieder.
Otto von Bismarck
Speiseplan KW 46
Daten – Zahlen – Fakten
Videos vom Gewerkschaftstag
Auf dem 24. Ordentlichen Gewerkschaftstag haben knapp 500 Delegierte über rund 800 Anträge beraten, teils leidenschaftlich diskutiert und entschieden. Wir stellen Euch ein Video mit den Highlights des Gewerkschaftstages und Filme zu den Leitanträgen zur Verfügung.
Umbau der Wirtschaft und die Digitalisierung muss gesteuert werden
“In den nächsten zehn Jahren werden viele Unternehmen extreme Umbrüche erleben”, prognostiziert Jörg Hofmann in der “Aachener Zeitung”. Der Erste Vorsitzende der IG Metall meint: “In manchen Wertschöpfungsketten wird kein Stein auf dem anderen stehen bleiben.” Der Umbau der Wirtschaft und ihrer weiteren Digitalisierung müsse allerdings gesteuert werden: “Wir brauchen möglichst schnell neue Geschäftsmodelle, große Investitionen und eine Qualifikationsoffensive für Millionen von Beschäftigten, die in naher Zukunft andere Tätigkeiten ausführen müssen als heute.”
Menschen in Ostsachsen verdienen am wenigsten
Der Landkreis Görlitz hat die niedrigsten Löhne. Das meldet die “Sächsische Zeitung”. Zwar steigen die Gehälter langsam, dennoch bleibe der Region im bundesweiten Vergleich wieder nur die rote Laterne.
Das Wort zum langen Wochenende
Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen.
Jean- Paul Sartre
Speiseplan KW 45
Beteiligung wirkt positiv
Einige sehr schematisch denkende Ökonomen glauben: Je mehr Rechte die Beschäftigten haben, desto niedriger ist die wirtschaftliche Effizienz eines Unternehmens. Doch die Realität sieht anders aus. Ein internationaler Vergleich zeigt: In Ländern mit stärker ausgeprägter Arbeitnehmerbeteiligung ist die Arbeitsproduktivität höher.
Quelle: ETUI 2019
LSG: Spaziergänge während der Pause nicht unfallversichert
Ein Angestellter verletzt sich beim Spaziergang in der Mittagspause. Er macht das Unfallgeschehen als Arbeitsunfall geltend.
Der Kläger arbeitete als Fondsmanager bei einer Investmentgesellschaft. Seine Arbeitszeiten konnte er weitgehend frei bestimmen. Als er in der Mittagspause das Firmengebäude für einen Spaziergang verließ, stolperte er über eine Steinplatte und verletzte sich an Handgelenken und Knie.
Das Hessische Landessozialgericht (LSG) befand, der Spaziergang des Versicherten sei zum Unfallzeitpunkt eine eigenwirtschaftliche Verrichtung gewesen, die nicht gesetzlich unfallversichert sei. Spaziergänge während der Pausenzeiten seien keine Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis eines Versicherten. Im Übrigen bestehe auch keine arbeitsrechtliche Verpflichtung zu gesundheitsfördernden der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dienenden Handlungen.
Auch eine besondere betriebliche Belastungen, die einen Versicherungsschutz während eines “Pausen-Spaziergangs” begründen könnte, war nicht zu erkennen. Das Gericht wies die Klage daher ab.
Hessisches LSG vom 14. Juni 2019 – L 9 U 208/17