Kein Unfallversicherungsschutz für den Weg vom Kindergarten zum Heimarbeitsplatz

Arbeitnehmer, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeitsstelle in den Kindergarten bringen, fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Weg von und zum Kindergarten ist jedoch dann privat, wenn der Elternteil, der an einem Heimarbeitsplatz arbeitet, auf dem Weg zum Kindergarten oder vom Kindergarten auf dem Weg zum Heimarbeitsplatz verunglückt.

Das Wort zum Wochenende

Den Wert eines Unternehmens macht nicht Gebäude und Maschinen und auch nicht sein Bankkonto aus. Wertvoll an einem Unternehmen sind nur die Menschen, die dafür arbeiten und der Geist, in dem sie es tun.

Heinrich Nordhoff

Entscheide auch DU mit!

Zum Ende des Jahres läuft der Tarifvertrag aus. Damit die Vertrauens Körper Leitung mit den richtigen Forderungen der Rather Kolleginnen und Kollegen in die große Tarifkommission der IG Metall geht, wurde letzte Woche eine große Online-Umfrage gestartet.

556 Kolleginnen und Kollegen aus Rath haben an dieser Umfrage teilgenommen.

Das Ergebnis wird nächste Woche hier veröffentlicht.

Eine Revolution mit namenlosen Anführerinnen

100 Jahre Frauenwahlrecht
Es war eine Revolution im Jahr 1918, aber die Anführerinnen sind vergessen. Die “Süddeutsche Zeitung” wundert sich: Wer kennt noch die Namen der Frauen, die im Deutschen Kaiserreich für das Frauenwahlrecht kämpften? Das Blatt erinnert: “Den Frauen wurden ihre Staatsbürgerinnenrechte nicht geschenkt. Sie hatten gekämpft, mehr als 70 Jahre lang.” Der “Spiegel” meint, nach 100 Jahren Frauenwahlrecht seien Frauen noch immer von echter Gleichberechtigung entfernt, und fürchtet die Kräfte, die die Zeit wieder zurückdrehen wollen.

 

Innovativer mit Betriebsrat

Zahlreiche Studien zeigen, dass Mitbestimmung durch Betriebsräte den Beschäftigten – aber oft auch dem gesamten Unternehmen – Vorteile bringt. Mitbestimmte Unternehmen investieren beispielsweise mehr in die Weiterbildung und sind innovativer als Firmen ohne Betriebsrat.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

Digitalisierung: Weiterbildungsgesetz soll kommen

Die Regierung plant ein “Qualifizierungschancengesetz”. Damit will sie vor allem auf den wachsenden Qualifizierungsbedarf im Zuge der Digitalisierung reagieren, schreibt das “Handelsblatt”. Nach dem Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil soll der Staat künftig Weiterbildungen fördern, wenn sie länger als vier Wochen dauern und außerhalb des Betriebs stattfinden. Firmen können sich je nach Größe 50 bis 100 Prozent der Lehrgangskosten und 25 bis 75 Prozent des fortgezahlten Arbeitsentgelts erstatten lassen, wenn sie Beschäftigte zur Weiterbildung schicken.