Bundesarbeitsgericht verbietet Überwachung “ins Blaue hinein”

Ein Arbeitgeber ließ heimlich alle Tastatureingaben seiner Mitarbeiter aufzeichnen und regelmäßig Bildschirmfotos erstellen. Kurze Zeit später kündigte er ihm mit der Begründung, er habe den Dienst-PC während der Arbeitszeit privat genutzt. Jetzt entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, dass eine derartige pauschale Totalüberwachung durch eine spezielle Spähsoftware unzulässig und die Kündigung unwirksam sei. Ein derart massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sei nur gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber konkrete Hinweise auf eine mögliche Straftat oder eine andere schwere Pflichtverletzung habe, meldet die “Frankfurter Rundschau”.

Mehr arme Arbeitnehmer in Deutschland

Die Erwerbsarmut in Europa ist gestiegen. Das Beispiel Deutschland ist„besonders bemerkenswert”: Einerseits stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in den meisten europäischen Ländern, andererseits verzeichnete Deutschland den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut.

Quelle: Eurostat, WSI 2017

Feierabend ist immer später

Schicht-, Nacht- und Wochenarbeit nehmen in Deutschland tendenziell zu: Der Anteil der Beschäftigten, die abends von 18 bis 23 Uhr arbeiten hat sich in den letzten Jahren fast verdoppelt.

Quelle: Destatis

Jeder vierte Pole ist befristet beschäftigt

Im europäischen Vergleich lag Deutschland Ende 2016 mit einer Befristungsquote von 13,7 Prozent unter dem EU-Durchschnitt von 14,2 Prozent. Besonders hoch waren die Befristungsquoten in Polen und Spanien, wo rund jeder vierte Arbeitnehmer befristet beschäftigt ist.

Quelle: Eurostat, April 2017

Montanmitbestimmung ist eine rote Linie

Ist bei ThyssenKrupp Steel die Mitbestimmung in Gefahr? Diese Sorge treibt die Metaller bei dem Stahlkocher um, der demnächst mit Tata verschmolzen werden soll. Der Grund: Sitz des neuen Gebildes soll Amsterdam sein. Das liegt bekanntermaßen in den Niederlanden, wo es zwar Canabis in allen Varianten aber keine Montanmitbestimmung gibt. Die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” weiß: “Für den Betriebsrat von Thyssen-Krupp ist die Montanmitbestimmung eine rote Linie in den Verhandlungen mit Tata.”

Kann mein Arbeitgeber mir gefährliche Sportarten verbieten?

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern nicht verbieten, in der Freizeit Sport zu treiben, auch wenn es sich um eine Sportart handelt, bei der Verletzungen oft vorkommen. Sofern der Arbeitnehmer seine Kräfte richtig einschätzt und die anerkannten Regeln des jeweiligen Sports beachtet, behält er auch seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, erklärt DGB-Jurist Dr. Till Bender

Event-Vergünstigungen für IG Metall-Mitglieder

Rechtzeitig zum Herbst konnten wir mit Ticketsprinter einen Partner für Promotion von Kultur- und Freizeitangeboten mit tollen Angeboten für die Mitglieder der IG Metall gewinnen.

IG Metall-Mitglieder können auf vergünstigte Event- und Kulturhighlights bundesweit sowie in ihrer unmittelbaren Nähe zugreifen. Das Angebot beinhaltet 3.000 Angebote aus dem Event-, Kultur- und Freizeit-Bereich mit attraktiven Nachlässen.

Es können beliebig viele Begleitpersonen zu den Veranstaltungen mitgenommen werden. Darüber hinaus können viele Tickets bzw. Gutscheine 1-zu-1 weitergegeben werden und eignen sich somit perfekt als Geschenk. Die betreffenden Angebote sind mit einem kleinen Geschenkesymbol gekennzeichnet.

      Wir wünschen viel Spaß mit den Angeboten!

Um in den täglich wechselnden Angeboten zu stöbern und Events in der eigenen Region vergünstigt zu buchen bitte im Mitgliederbereich anmelden!

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Es gibt viel zu tun

Das Ergebnis der Bundestagswahl markiert eine politische Zäsur. Es hat gezeigt: Viele Menschen in Deutschland sind verunsichert und enttäuscht. Für den DGB ist klar, dass es keine lange Hängepartie geben darf. Politische Reformen für eine soziale und gerechte Renten- und Bildungspolitik und Verbesserungen in der Arbeitswelt müssen jetzt dringend kommen. mehr…

 

Folgen der Schichtarbeit

Beschäftigte, die in Schichtarbeit ihrem Beruf nachgehen, leiden häufiger an Beschwerden wie Erschöpfung, Kopfschmerzen, körperlicher Erschöpfung, Magen- und Verdauungsbeschwerden, Schlafstörungen und Nervosität.

Quelle: BAuA