Wer sich selbst helfen kann, indem er einen privaten Bestattungsvorsorgevertrag kündigt und so Vermögen erlangt, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das gilt auf jeden Fall dann, wenn die Bestattung anderweitig gesichert ist.
Wer sich selbst helfen kann, indem er einen privaten Bestattungsvorsorgevertrag kündigt und so Vermögen erlangt, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das gilt auf jeden Fall dann, wenn die Bestattung anderweitig gesichert ist.