Vergünstigter Familienurlaub in gemeinnützigen Erholungseinrichtungen für Familien mit kleineren Einkommen!
Ziel:
Um durch die Pandemie verursachte familiäre Belastungen abzufedern, wird Familien eine Auszeit ermöglicht. Familien können so Kraft tanken, Eltern in ihrer Elternkompetenz gestärkt werden und die ganze Familie erholt in den Alltag zurückkehren.
Maßnahme:
Die Familienferienzeit richtet sich an Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung, damit sie sich von der pandemiebedingten Belastungen erholen und gemeinsam aktiv sein können. Gemeinnützige Familienferienstätten und weitere für die Familienerholung geeignete gemeinnützige Unterkünfte erhalten einen Zuschuss. Dieser wird über reduzierte Aufenthaltskosten (Übernachtung und Verpflegung) direkt an die Familien weitergeben. Die Familien zahlen für ihren Aufenthalt sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr für jeweils eine Woche Urlaub nur etwa 10% der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Den vergünstigten Familienurlaub können die Familien direkt bei den teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen buchen.
Familienerholungseinrichtungen sind beispielweise gemeinnützige Familienferienstätten in ganz Deutschland. Diese haben die Bedürfnisse von Familien im Blick und bieten neben Erholung (freizeit -)pädagogische Angebote und Raum für Begegnung und Austausch der Eltern untereinander. Daneben beteiligen sich an der “Corona-Auszeit” auch zahlreiche Jugendherbergen sowie weitere gemeinnützige Unterkünfte.
Zeitplan:
Buchungsstart 23.09.2021 / Oktober 2021 bis Dezember 2021 vergünstigter Familienurlaub für berechtigte Familien
Es wurden 50 Mio.Euro vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereit gestellt.
https://www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner/
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/corona-auszeit-unterkunft-finden