Unaufmerksamkeit lässt Unfallversicherungsschutz entfallen

Wenn ein Versicherter aufgrund einer Unaufmerksamkeit falsch abbiegt, befindet er sich nicht mehr auf einem Arbeitsweg, der von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt ist. Kommt es auf dem Abweg zu einem Verkehrsunfall, stellt dies keinen Wegeunfall dar.

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