Der Weg zur Arbeit nach einem Arztbesuch ist in der Regel nicht versichert. So die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. Juli. DGB-Rechtssekretär Hans-Martin Wischnath kommentiert das Urteil.
Mit Urteil vom 05.07.2016 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein versicherter Betriebsweg voraussetzt, dass ein Weg im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird. Hiervon sei jedoch bei einem Weg zur Arbeit nach einem Arztbesuch in der Regel nicht auszugehen.