Die EU-Mitgliedstaaten müssen sicher stellen, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dazu sind sie aufgrund der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta der Grundrechte verpflichtet. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellem Urteil festgestellt. mehr…