Wer in den Vertrauenskörper (VK) gewählt werden will, muss das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen genießen und Mitglied der IG Metall sein. Derjenige oder diejenige sollte bereit sein, an gewerkschaftlichen Bildungsmaßnahmen und anderen Veranstaltungen für Vertrauensleute teilzunehmen. Die in der IG Metall organisierten Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sowie Vertrauensmänner und -frauen der Schwerbehinderten gehören ebenfalls dem Vertrauenskörper der IG Metall im Betrieb an. Vorausgesetzt, dass sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und der jeweilige Ortsvorstand ihre Funktion bestätigt hat.