Zunächst müssen die Mitglieder der IG Metall im Betrieb über die Absicht, Vertrauensleute zu wählen, informiert werden. Danach sind Bereiche festzulegen, in denen Vertrauensleute gewählt werden sollen. Ihr Wirkungsbereich sollte jeweils nicht mehr als 20 Beschäftigte umfassen. Schließlich ist ein Wahlvorstand zu bilden, in den einzelnen Abteilungen müssen Kandidaten aufgestellt werden. Die Vertrauensmänner und -frauen werden dann von den IG Metall-Mitgliedern ihres Wirkungsbereichs gewählt. Sollte das nicht möglich sein, findet die Wahl im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt.
Bei mehreren Kandidaten gewinnt die Person mit der höchsten Stimmenzahl ― nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit. Je nach Struktur des Betriebes können unterschiedliche Wahlverfahren zur Anwendung kommen. Die Wahl kann geheim, per Stimmzettel oder aber auch per Handzeichen erfolgen. Dies hängt vom Organisationsgrad und vom Vertrauensverhältnis im Betreuungsbereich beziehungsweise Betrieb ab. Die gewählten Vertrauensleute sind der neue Vertrauenskörper, der sich eine Leitung wählt. Über die Ergebnisse ist die örtliche IG Metall-Geschäftsstelle zu informieren.