Das Grundgesetz gewährleistet für jedermann und für alle Berufe, Vereinigungen zu bilden, die die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen wahren und fördern. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig. Hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Damit schreibt unsere Verfassung Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eine wichtige Rolle zu und stellt sie unter einem besonderen Schutz. Ein weiterer Beitrag zur DGB-Reihe zum Jubiläum des Grundgesetzes. mehr…