Welche Zeiten zählen?

Wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit dem vollendeten 63. Lebensjahr ab 1. Juli 2014 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Welche Zeiten bei der Wartezeit von 45 Jahren neben den Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt werden, zeigt unsere Grafik.

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Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014

Argumente zur abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren

Mit der Rentenreform bekommt niemand einfach etwas geschenkt. Es geht vielmehr um Verbesserungen, die sich die Menschen durch harte, jahrzehntelange Arbeit verdient haben. Wir sollten bei der Rente daher nicht nur über Statistik und Zahlen reden. Es geht vielmehr um Erwerbsbiografien, um persönliche Schicksale und nicht zuletzt um soziale Gerechtigkeit.

Mit der Regelung wird für viele Menschen mehr Leistungsgerechtigkeit in der Rentenpolitik erreicht. Es ist ein wichtiges Signal, dass die Lebensleistungen der Menschen, die ihr Leben lang und hart gearbeitet und viel eingezahlt haben, nicht mehr mit Rentenabschlägen bestraft werden, wenn sie mit 63 aus dem Berufsleben ausscheiden. Damit kann vermieden werden, dass am Ende eines langen Erwerbslebens nicht noch die Lebensleistung entwertet wird.

Viele Berufsgruppen, beispielsweise Beschäftigte am Band in den Werkshallen, Beschäftigten in vielen Handwerksberufen, Beschäftigte in der Pflege, Schweißer und Rohrleitungsbauer auf der Werft sind froh, wenn sie 45 Jahre im Beruf überhaupt körperlich durchhalten. Hier geht es darum, dass wir diese besondere persönliche Lebensleistung honorieren und ihr auch gerecht werden.

Die Neuregelung ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Beschäftigungssituation älterer Menschen nach wie vor nicht gut ist. Von einer gleichberechtigten Beteiligung am Erwerbsleben sind wir nach wie vor weit entfernt. So liegt die Beschäftigungsquote aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten – inklusive Teilzeit und Altersteilzeit – im Alter von 62 nur bei 29,5 Prozent, im Alter von 63 Jahren lediglich bei 19,6 Prozent und bei den 64-jährigen nur noch bei 14 Prozent.