Maria erscheint nicht zur Arbeit. Noch am selben Tag flattert dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung auf den Tisch, nach der Maria arbeitsunfähig krank ist. Am nächsten Abend trifft er sie in einer Disco. Der Arbeitgeber verweigert die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Außerdem kündigt das Arbeitsverhältnis mit dem “Argument”‚ wer in die Disco geht, kann auch arbeiten. Muss Maria beweisen, dass sie krank ist? Oder liegt die Beweislast beim Arbeitgeber?
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